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Arbeits-bzw.-Berufsrechtsschutz
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Arbeits- bzw. Berufs-Rechtsschutz

Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung hat man einige Bausteine zur Verfügung, sodass Jeder sich seine persönlich am besten passenden Rechtsschutzkombination zusammenstellen kann. Zu den Bausteinen, die die meisten Versicherten auf jeden Fall nutzen sollten, gehört sicherlich auch der Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz. Da ein fester und sicherer Arbeitsplatz heutzutage besonders viel Wert ist, sollte man sich auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Kündigungen oder sonstige Einschränkungen seitens des Arbeitgebers "wehren" und dabei kann einem die Rechtsschutzversicherung im Streitfall sicherlich hilfreich zur Seite stehen. Diese Tatsache sollte man auch nicht herunter spielen, denn heutzutage hängt nahezu alles von einer Beschäftigung ab. Manche Arbeitgeber versuchen auf nicht ganz verständlicher Art und Weise, den Angestellten zum Verlassen des Unternehmens zu bewegen. Auch in solchen Fällen würde die Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung eintreten, wenn es offiziell zu einem Streitfall kommen sollte.

Leistungen der Arbeits- und Berufsversicherung

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung tritt aber nicht nur bei einem sehr schlimmen Streitfall ein, wenn es beispielsweise um eine ungerechtfertigte Kündigung des Arbeitnehmers geht, sondern auch andere Situationen sind im Rahmen der Versicherung abgedeckt. So übernimmt die Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung beispielsweise die Kosten bei einem Streitfall aufgrund einer Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Lohnkürzungen, Urlaubs- und Krankengeld, Urlaubsansprüchen, Abfindungen, Herausgabe von Arbeitspapieren und Zeugnissen. Wie man an dieser kurzen Aufstellung bereits erkennen kann, gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum man mit dem Arbeitgeber in Streit kommen könnte. Auch wenn ein Streitfall im Arbeitsrecht oftmals "nur" vor dem Amtsgericht stattfindet, können mit Anwalts- und Prozesskosten schnell über 5.000 Euro zusammen kommen. Und wenn der Kunde keine Rechtsschutzversicherung hat und den Rechtsstreit verlieren sollte, bleibt er auf den gesamten Kosten alleine sitzen. Um zu verdeutlichen, wie schnell man gerade im Berufsleben eine Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung benötigen könnte, sollen im Folgenden ein paar Praxisbeispiele aufgeführt werden. Angenommen, ihrem Unternehmen bei dem sie beschäftigt sind geht es in wirtschaftlicher Hinsicht sehr gut. Dennoch versucht der Chef auf die verschiedensten Arten, Mitarbeiter zum Kündigen zu bewegen. Während ihrer Dienstzeit führen sie ein dringendes Privatgespräch am Telefon, in dem es um die kranke Mutter geht. Das private Telefonieren ist im Betrieb nicht grundsätzlich verboten und das Gespräch dauert auch nur wenige Minuten. Da der Chef dieses mitbekommen hat, nimmt er dieses zum Anlass, Ihnen eine Abmahnung zu erteilen. Als sie Wochen später morgens eine Viertelstunde aufgrund eines Verkehrsunfalls zu spät im Büro erscheinen, bekommen sie die zweite Abmahnung und damit gleichzeitig die Kündigung. Auch wenn an diesem Beispiel ganz klar zu erkennen ist, dass Sie sich im Grunde überhaupt kein Fehlverhalten vorzuwerfen haben, müssen Sie dennoch Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, damit diese im Zweifelsfall als unwirksam betrachtet werden kann. In solche einem Fall können Sie natürlich die Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, zumal die Erfolgsaussichten, einen eventuell folgenden Arbeitsprozess zu gewinnen, auch sehr gut sind.

Beispiel zur Rechtsschutzversicherung

An dem oben genannten Beispiel kann man erkennen, dass Jeder von einer arbeitsrechtlichen Maßnahme betroffen sein kann, ohne das ein eigenes Verschulden vorliegen muss. Es muss allerdings nicht erst zu einer Kündigung kommen, um die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können. Auch bei folgendem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für einen evtl. folgenden Rechtsstreit. Arbeitnehmer A wird mehrmals von seinem Chef gebeten, aufgrund des hohen Arbeitsanfalls ein paar Überstunden abzuleisten. Der Angestellte willigt auch recht schnell ein, da ihm der Chef zusagt, für jeweils acht Überstunden zwei zusätzliche Urlaubstage zu bekommen. Als die Lage sich etwas entspannt hat, fragt der Arbeitnehmer beim Chef nach, wann er denn seine Sonderurlaubstage nehmen könne. Der Chef schaut darauf hin nur sehr erstaunt und will nichts mehr von der Absprache wissen. Auch wenn es sich "nur" um einen mündliche Zusage handelt, ist diese natürlich bindend und der Angestellte hat ein Recht auf seine Sonderurlaubstage. Lässt er es nun auf einen Rechtsstreit ankommen, würden auch in diesem Falle die Kosten von der Berufsrechtsschutzversicherung übernommen werden.