Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung hat man
einige Bausteine zur Verfügung, sodass Jeder sich seine persönlich
am besten passenden Rechtsschutzkombination zusammenstellen kann.
Zu den Bausteinen, die die meisten Versicherten auf jeden Fall
nutzen sollten, gehört sicherlich auch der Arbeits- bzw.
Berufsrechtsschutz. Da ein fester und sicherer Arbeitsplatz
heutzutage besonders viel Wert ist, sollte man sich auch mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Kündigungen oder sonstige
Einschränkungen seitens des Arbeitgebers "wehren" und dabei kann
einem die Rechtsschutzversicherung im Streitfall sicherlich
hilfreich zur Seite stehen. Diese Tatsache sollte man auch nicht
herunter spielen, denn heutzutage hängt nahezu alles von einer
Beschäftigung ab. Manche Arbeitgeber versuchen auf nicht ganz
verständlicher Art und Weise, den Angestellten zum Verlassen des
Unternehmens zu bewegen. Auch in solchen Fällen würde die Arbeits-
und Berufsrechtsschutzversicherung eintreten, wenn es offiziell zu
einem Streitfall kommen sollte.
Leistungen der Arbeits- und Berufsversicherung
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung tritt aber
nicht nur bei einem sehr schlimmen Streitfall ein, wenn es
beispielsweise um eine ungerechtfertigte Kündigung des
Arbeitnehmers geht, sondern auch andere Situationen sind im Rahmen
der Versicherung abgedeckt. So übernimmt die Arbeits- und
Berufsrechtsschutzversicherung beispielsweise die Kosten bei einem
Streitfall aufgrund einer Abmahnung, Kündigung, Versetzung,
Lohnkürzungen, Urlaubs- und Krankengeld, Urlaubsansprüchen,
Abfindungen, Herausgabe von Arbeitspapieren und Zeugnissen. Wie man
an dieser kurzen Aufstellung bereits erkennen kann, gibt es eine
Vielzahl von Gründen, warum man mit dem Arbeitgeber in Streit
kommen könnte. Auch wenn ein Streitfall im Arbeitsrecht oftmals
"nur" vor dem Amtsgericht stattfindet, können mit Anwalts- und
Prozesskosten schnell über 5.000 Euro zusammen kommen. Und wenn der
Kunde keine Rechtsschutzversicherung hat und den Rechtsstreit
verlieren sollte, bleibt er auf den gesamten Kosten alleine sitzen.
Um zu verdeutlichen, wie schnell man gerade im Berufsleben eine
Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung benötigen könnte,
sollen im Folgenden ein paar Praxisbeispiele aufgeführt werden.
Angenommen, ihrem Unternehmen bei dem sie beschäftigt sind geht es
in wirtschaftlicher Hinsicht sehr gut. Dennoch versucht der Chef
auf die verschiedensten Arten, Mitarbeiter zum Kündigen zu bewegen.
Während ihrer Dienstzeit führen sie ein dringendes Privatgespräch
am Telefon, in dem es um die kranke Mutter geht. Das private
Telefonieren ist im Betrieb nicht grundsätzlich verboten und das
Gespräch dauert auch nur wenige Minuten. Da der Chef dieses
mitbekommen hat, nimmt er dieses zum Anlass, Ihnen eine Abmahnung
zu erteilen. Als sie Wochen später morgens eine Viertelstunde
aufgrund eines Verkehrsunfalls zu spät im Büro erscheinen, bekommen
sie die zweite Abmahnung und damit gleichzeitig die Kündigung. Auch
wenn an diesem Beispiel ganz klar zu erkennen ist, dass Sie sich im
Grunde überhaupt kein Fehlverhalten vorzuwerfen haben, müssen Sie
dennoch Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, damit diese im
Zweifelsfall als unwirksam betrachtet werden kann. In solche einem
Fall können Sie natürlich die Arbeits- und
Berufsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, zumal die
Erfolgsaussichten, einen eventuell folgenden Arbeitsprozess zu
gewinnen, auch sehr gut sind.
Beispiel zur Rechtsschutzversicherung
An dem oben genannten Beispiel kann man erkennen, dass Jeder von
einer arbeitsrechtlichen Maßnahme betroffen sein kann, ohne das ein
eigenes Verschulden vorliegen muss. Es muss allerdings nicht erst
zu einer Kündigung kommen, um die Rechtsschutzversicherung in
Anspruch nehmen zu können. Auch bei folgendem Fall übernimmt die
Versicherung die Kosten für einen evtl. folgenden Rechtsstreit.
Arbeitnehmer A wird mehrmals von seinem Chef gebeten, aufgrund des
hohen Arbeitsanfalls ein paar Überstunden abzuleisten. Der
Angestellte willigt auch recht schnell ein, da ihm der Chef zusagt,
für jeweils acht Überstunden zwei zusätzliche Urlaubstage zu
bekommen. Als die Lage sich etwas entspannt hat, fragt der
Arbeitnehmer beim Chef nach, wann er denn seine Sonderurlaubstage
nehmen könne. Der Chef schaut darauf hin nur sehr erstaunt und will
nichts mehr von der Absprache wissen. Auch wenn es sich "nur" um
einen mündliche Zusage handelt, ist diese natürlich bindend und der
Angestellte hat ein Recht auf seine Sonderurlaubstage. Lässt er es
nun auf einen Rechtsstreit ankommen, würden auch in diesem Falle
die Kosten von der Berufsrechtsschutzversicherung übernommen
werden.