Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gibt es
bekanntlich mehrere Bausteine, die der Kunde hinsichtlich des
Versicherungsbereiches wählen kann. Dabei zählt der
Familienrechtsschutz sicherlich zu den grundlegendsten und
umfassendsten Bereichen der Rechtsschutzversicherung. In Anbetracht
der Tatsache, dass jedes Jahr ca. 20 Millionen Menschen in
Deutschland vor Gericht ziehen, was ca. ein Viertel der
Gesamtbevölkerung ausmacht, ist die Absicherung durch eine Privat-
bzw. Familienrechtsschutzversicherung sicherlich eine sehr
lohnenswerte Angelegenheit. Dabei sind natürlich ohnehin die
Personen im Vorteil, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen,
weil diese ihr Recht leichter durchsetzen können. Wenn man keine
Rechtsschutzversicherung besitzt, schreckt man möglicherweise
schnell vor einem Gang zum Anwalt oder vor Gericht zurück, auch
wenn man nach eigener Meinung im Recht ist, da die Anwalts- und
Gerichtskosten vielfach höher sind, als der Streitwert, um den es
eigentlich geht.
Der Versicherungsbeitrag setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen
Die Familienrechtsschutzversicherung ist oftmals
schon zu einem Beitrag von unter fünf Euro im Monate zu erhalten
und schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen, sprich
den Anwalts- und Gerichtskosten, in einem Rechtsstreit, welcher
vielschichtige Ursachen haben kann. Die Höhe des Beitrages setzt
sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, so spielt beispielsweise
das Alter des Versicherten, der ausgeübte Beruf oder auch die Höhe
der Selbstbeteiligung eine Rolle. Grundsätzlich tritt die
Familienrechtsschutzversicherung für Streitigkeiten zwischen
Familienangehörigen ein. Dieses kommt leider viel häufiger vor, als
man meinen könnte, beispielsweise im Rahmen von
Sorgerechtsstreitigkeiten oder wenn es um das Erben und Vererben
geht. Grundsätzlich gibt es vier Hauptkategorien, die im Rahmen der
Familienrechtsschutzversicherung als Versicherungsfall am
häufigsten in der Praxis vorkommen, und zwar wenn es Streitigkeiten
bezüglich des Sorgerechts gibt, Erbrechtsstreitigkeiten,
Unterhaltsstreitigkeiten oder auch Eigentumsstreitigkeiten im
Rahmen einer Scheidung. In all diesen Fällen, welche im Folgenden
anhand einiger Beispiele etwas näher erläutert werden sollen, kann
man die Familienrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Familienrechtsschutz bei Familienstreitigkeiten
Da es bei Familienstreitigkeiten fast immer um
Geld geht, werden nur allzu schnell diese Streitfälle vor dem
Gericht verhandelt, weil keiner der Beteiligten seine Position und
Meinung ändern möchte. Nehmen wir einmal an, Sie streiten sich mit
ihrem Bruder um den Erbanteil der verstorbenen Großtante. Diese
hatte ein Testament hinterlassen, in dem Sie als Alleinerbe
eingesetzt worden sind. Der Bruder behauptet nun, es läge noch ein
anderes Testament vor, welches ihn als einzigen Erben nennt. Auch
wenn es in diesem Fall sicherlich später eine eindeutige
Entscheidung geben wird, da nur das aktuellste Testament Gültigkeit
hat, muss zunächst einmal ein Anwalt beauftragt werden, der sich um
die weitere Angelegenheit kümmert. Am Ende wird zwar die
verlierende Partei auch die Anwaltskosten des "Gegners" übernehmen
müssen, aber da man im angesprochenen Fall nicht von vornherein
ausschließen kann, das tatsächlich ein anderes Testament existiert,
geht man ein erhebliches finanzielles Risiko mit dem Rechtstreit
ein. Durch eine Familienrechtsschutzversicherung würde dieses
Risiko auf die Versicherung übertragen werden. Ein weiterer
Praxisfall könnte im Rahmen von Unterhaltsforderungen eintreten.
Angenommen, Sie haben sich vor kurzem von Ihrer Frau scheiden
lassen und diese fordert nun von Ihnen Unterhalt ein. Sie sind sich
allerdings ziemlich sicher, dass ihre Ex-Frau einer geregelten
Tätigkeit nachgeht, sodass diese gar keine Ansprüche mehr auf
Unterhalt hätte. Um dieses endgültig klären zu können, beauftragen
Sie einen Rechtsanwalt mit dem Fall und dieser wiederum eventuell
sogar einen Privatdetektiv, um der Sache nachzugehen. Falls die
Sache am Ende auch noch vor dem Gericht landet, könnten ohne
Familienrechtsschutz schon erhebliche Kosten auf den Kläger
zukommen.
Warum sollte man die Familienrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen ?
Wie man an den dargestellten Beispielen erkennen kann, kann es
in vielen Situationen dazu kommen, dass man die
Familienrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss. Oftmals
wird man regelrecht dazu gezwungen, weil man sein Recht auf anderem
Wege nicht durchzusetzen vermag. Die Versicherung spart viele
Kosten, die für den Anwalt oder bei Gericht anfallen können, und
welche der Versicherte aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus
oftmals gar nicht übernehmen könnte. Daher wäre der Rechtsfall
ansonsten vielleicht schon vorher verloren, wenn man sich keinen
Anwalt leisten kann.