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Familienrechtsschutz
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Familienrechtsschutz

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gibt es bekanntlich mehrere Bausteine, die der Kunde hinsichtlich des Versicherungsbereiches wählen kann. Dabei zählt der Familienrechtsschutz sicherlich zu den grundlegendsten und umfassendsten Bereichen der Rechtsschutzversicherung. In Anbetracht der Tatsache, dass jedes Jahr ca. 20 Millionen Menschen in Deutschland vor Gericht ziehen, was ca. ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmacht, ist die Absicherung durch eine Privat- bzw. Familienrechtsschutzversicherung sicherlich eine sehr lohnenswerte Angelegenheit. Dabei sind natürlich ohnehin die Personen im Vorteil, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen, weil diese ihr Recht leichter durchsetzen können. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung besitzt, schreckt man möglicherweise schnell vor einem Gang zum Anwalt oder vor Gericht zurück, auch wenn man nach eigener Meinung im Recht ist, da die Anwalts- und Gerichtskosten vielfach höher sind, als der Streitwert, um den es eigentlich geht.

Der Versicherungsbeitrag setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen

Die Familienrechtsschutzversicherung ist oftmals schon zu einem Beitrag von unter fünf Euro im Monate zu erhalten und schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen, sprich den Anwalts- und Gerichtskosten, in einem Rechtsstreit, welcher vielschichtige Ursachen haben kann. Die Höhe des Beitrages setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, so spielt beispielsweise das Alter des Versicherten, der ausgeübte Beruf oder auch die Höhe der Selbstbeteiligung eine Rolle. Grundsätzlich tritt die Familienrechtsschutzversicherung für Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen ein. Dieses kommt leider viel häufiger vor, als man meinen könnte, beispielsweise im Rahmen von Sorgerechtsstreitigkeiten oder wenn es um das Erben und Vererben geht. Grundsätzlich gibt es vier Hauptkategorien, die im Rahmen der Familienrechtsschutzversicherung als Versicherungsfall am häufigsten in der Praxis vorkommen, und zwar wenn es Streitigkeiten bezüglich des Sorgerechts gibt, Erbrechtsstreitigkeiten, Unterhaltsstreitigkeiten oder auch Eigentumsstreitigkeiten im Rahmen einer Scheidung. In all diesen Fällen, welche im Folgenden anhand einiger Beispiele etwas näher erläutert werden sollen, kann man die Familienrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Familienrechtsschutz bei Familienstreitigkeiten

Da es bei Familienstreitigkeiten fast immer um Geld geht, werden nur allzu schnell diese Streitfälle vor dem Gericht verhandelt, weil keiner der Beteiligten seine Position und Meinung ändern möchte. Nehmen wir einmal an, Sie streiten sich mit ihrem Bruder um den Erbanteil der verstorbenen Großtante. Diese hatte ein Testament hinterlassen, in dem Sie als Alleinerbe eingesetzt worden sind. Der Bruder behauptet nun, es läge noch ein anderes Testament vor, welches ihn als einzigen Erben nennt. Auch wenn es in diesem Fall sicherlich später eine eindeutige Entscheidung geben wird, da nur das aktuellste Testament Gültigkeit hat, muss zunächst einmal ein Anwalt beauftragt werden, der sich um die weitere Angelegenheit kümmert. Am Ende wird zwar die verlierende Partei auch die Anwaltskosten des "Gegners" übernehmen müssen, aber da man im angesprochenen Fall nicht von vornherein ausschließen kann, das tatsächlich ein anderes Testament existiert, geht man ein erhebliches finanzielles Risiko mit dem Rechtstreit ein. Durch eine Familienrechtsschutzversicherung würde dieses Risiko auf die Versicherung übertragen werden. Ein weiterer Praxisfall könnte im Rahmen von Unterhaltsforderungen eintreten. Angenommen, Sie haben sich vor kurzem von Ihrer Frau scheiden lassen und diese fordert nun von Ihnen Unterhalt ein. Sie sind sich allerdings ziemlich sicher, dass ihre Ex-Frau einer geregelten Tätigkeit nachgeht, sodass diese gar keine Ansprüche mehr auf Unterhalt hätte. Um dieses endgültig klären zu können, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit dem Fall und dieser wiederum eventuell sogar einen Privatdetektiv, um der Sache nachzugehen. Falls die Sache am Ende auch noch vor dem Gericht landet, könnten ohne Familienrechtsschutz schon erhebliche Kosten auf den Kläger zukommen.

Warum sollte man die Familienrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen ?

Wie man an den dargestellten Beispielen erkennen kann, kann es in vielen Situationen dazu kommen, dass man die Familienrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss. Oftmals wird man regelrecht dazu gezwungen, weil man sein Recht auf anderem Wege nicht durchzusetzen vermag. Die Versicherung spart viele Kosten, die für den Anwalt oder bei Gericht anfallen können, und welche der Versicherte aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus oftmals gar nicht übernehmen könnte. Daher wäre der Rechtsfall ansonsten vielleicht schon vorher verloren, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann.