Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gibt es
Bausteine, die eher weniger in Anspruch genommen werden müssen,
weil die betreffenden Bereiche selten von Streitigkeiten betroffen
sind. In anderen Bereichen hingegen kommen sehr häufig
Rechtsstreitigkeiten vor. Der Mietrechtsschutz bzw. der
Vermieterrechtsschutz ist dabei ein Teil des Zivilrechtes. Da sich
mit dem Mieter und dem Vermieter immer zwei grundsätzlich
verschiedene Parteien gegenüber stehen, kann man im
Versicherungsvertrag entweder nur den Mietrechtsschutz oder nur den
Vermieterrechtsschutz aufnehmen. Grundlage des Mietrechts ist der
Mietvertrag, dabei handelt es sich bei den meisten
Auseinandersetzungen hinsichtlich des Mietrechts auch um den
Bereich des Vertragsrecht. Daher sollte man darauf achten, dass
dieses auf jeden Fall in der Mietrechtsschutzversicherung bzw. dem
Vermieterrechtsschutz vorhanden ist. Mit dem Mietrecht hängen viele
Sachverhalte zusammen, so kann es beispielsweise in einem
Streitfall um Mieterhöhungen, Kündigungen, den Mietvertrag,
Nebenkostenabrechnungen, die Hausordnung, Eigenbedarf des
Vermieters, die Mietkaution, Ruhestörung oderMietrückstände gehen.
Besonders als Mieter sollten Sie sich für den Abschluss der
Versicherung entschließen, denn der Vermieter hat in den
allermeisten Fällen eine Rechtsschutzversicherung. Und damit dieser
nicht kostenmäßig am "längeren Hebel" sitzt, weil Sie schon die
Anwaltskosten nicht aus eigener Tasche bezahlen können, ist hier
die Mietrechtsschutzversicherung auf jeden Fall sinnvoll.
Praxisbeispiele für Mietrechtsschutz
Das es im Mietrechtsschutz nicht immer um große
Geldsummen gehen muss, sollen die folgenden Praxisbeispiele
verdeutlichen. Der Mieter Herr Marx erhält eine Mieterhöhung, da
vor kurzer Zeit sein Bad von Grund auf saniert worden ist.
Allerdings ist dieser der Meinung, dass er schon unzumutbar lange
in einem nicht mehr zeitgemäßem Bad "gewohnt" hat, aber auch keine
Mietreduzierung vorgenommen hat. Daher ist er der Meinung, die
vorgenommene Mieterhöhung ist nicht gerechtfertigt. Da sich der
Vermieter mit ihm nicht einigen möchte, schaltet Herr Marx einen
Anwalt ein. Dieser fertigt ein Schreiben aus, in dem er den
Vermieter dazu auffordert, die Mieterhöhung rückgängig zu machen.
Der Vermieter schaltet darauf hin ebenso seinen Anwalt ein und der
Streit landet vor dem Amtsgericht. Dort wird entschieden, dass die
Mieterhöhung um die Hälfte reduziert werden muss. In solch einem
Falle müsste der Mieter Herr Marx normalerweise die Anwaltskosten
und die halben Gerichtskosten übernehmen, da das Urteil einem
Vergleich nahe kommt. Je nachdem, wie groß die anwaltlichen
Aktivitäten waren, kann für den Mieter insgesamt eine Summe von
mehreren Tausend Euro zusammen kommen. Eine
Mietrechtsschutzversicherung würde diese Kosten übernehmen und
eventuell bei ausreichender Aussicht auf Erfolg zudem auch noch die
Kosten einer möglichen Berufungsverhandlung.
Ein weiteres Beispiel für Mietrechtsschutz
Ein weiterer Streitfall im Mietrecht, welcher sich schon häufig
in der Praxis ereignet hat, ist das Vorhandensein von Eigenbedarf
seitens des Vermieters. Angenommen, Vermieter Krause hat sein
Einfamilienhaus an eine allein stehende Dame vermietet. Nun ist es
so, dass sein Sohn bzw. dessen Frau Nachwuchs bekommen haben und
deren jetzige Mietwohnung zu klein geworden ist. Daher kündigt der
Vermieter Krause seiner Mieterin unter Anmeldung des Eigenbedarfs
fristgerecht, damit sein Sohn und die Schwiegertochter in das
Einfamilienhaus einziehen können. Die Mieterin akzeptiert diese
Kündigung jedoch nicht, da sie der Meinung ist, der Sohn des
Vermieters könne auch in ein weiteres Haus des Vermieters ziehen,
welches sich allerdings in einer ca. 150 km entfernten Stadt
befindet. Über den Anwalt ist nun bei Gericht zu klären, für
welches der beiden dem Vermieter Krause gehörenden
Einfamilienhäuser er Eigenbedarf anmelden darf. Bei diesem Fall ist
eine Entscheidung des Gerichtes völlig offen, von daher würde die
Mieterin ohne eine Mietrechtsschutzversicherung ein nicht kleines
Risiko eingehen, beim Verlieren des Prozesses auf allen Anwalts-
und Gerichtskosten "sitzen" zu bleiben. Die möglichen Urteile in
dem beschriebenen Fall könnten nämlich sein, dass die Klage
vollständig abgewiesen wird und der Mieter ausziehen muss, der
Klage stattgegeben wird und die Kündigung unwirksam ist, oder man
einigt sich doch noch auf einen Vergleich. Dieser könnte zum
Beispiel so aussehen, dass der Vermieter dem Mieter ein anderes
Mietobjekt besorgt und für die Restmietzeit zudem die Miete
reduziert.