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Mieter-bzw.-Vermieterrechtsschutz
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Mieterrechtsschutz bzw. Vermieterrechtsschutz

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung gibt es Bausteine, die eher weniger in Anspruch genommen werden müssen, weil die betreffenden Bereiche selten von Streitigkeiten betroffen sind. In anderen Bereichen hingegen kommen sehr häufig Rechtsstreitigkeiten vor. Der Mietrechtsschutz bzw. der Vermieterrechtsschutz ist dabei ein Teil des Zivilrechtes. Da sich mit dem Mieter und dem Vermieter immer zwei grundsätzlich verschiedene Parteien gegenüber stehen, kann man im Versicherungsvertrag entweder nur den Mietrechtsschutz oder nur den Vermieterrechtsschutz aufnehmen. Grundlage des Mietrechts ist der Mietvertrag, dabei handelt es sich bei den meisten Auseinandersetzungen hinsichtlich des Mietrechts auch um den Bereich des Vertragsrecht. Daher sollte man darauf achten, dass dieses auf jeden Fall in der Mietrechtsschutzversicherung bzw. dem Vermieterrechtsschutz vorhanden ist. Mit dem Mietrecht hängen viele Sachverhalte zusammen, so kann es beispielsweise in einem Streitfall um Mieterhöhungen, Kündigungen, den Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, die Hausordnung, Eigenbedarf des Vermieters, die Mietkaution, Ruhestörung oderMietrückstände gehen. Besonders als Mieter sollten Sie sich für den Abschluss der Versicherung entschließen, denn der Vermieter hat in den allermeisten Fällen eine Rechtsschutzversicherung. Und damit dieser nicht kostenmäßig am "längeren Hebel" sitzt, weil Sie schon die Anwaltskosten nicht aus eigener Tasche bezahlen können, ist hier die Mietrechtsschutzversicherung auf jeden Fall sinnvoll.

Praxisbeispiele für Mietrechtsschutz

Das es im Mietrechtsschutz nicht immer um große Geldsummen gehen muss, sollen die folgenden Praxisbeispiele verdeutlichen. Der Mieter Herr Marx erhält eine Mieterhöhung, da vor kurzer Zeit sein Bad von Grund auf saniert worden ist. Allerdings ist dieser der Meinung, dass er schon unzumutbar lange in einem nicht mehr zeitgemäßem Bad "gewohnt" hat, aber auch keine Mietreduzierung vorgenommen hat. Daher ist er der Meinung, die vorgenommene Mieterhöhung ist nicht gerechtfertigt. Da sich der Vermieter mit ihm nicht einigen möchte, schaltet Herr Marx einen Anwalt ein. Dieser fertigt ein Schreiben aus, in dem er den Vermieter dazu auffordert, die Mieterhöhung rückgängig zu machen. Der Vermieter schaltet darauf hin ebenso seinen Anwalt ein und der Streit landet vor dem Amtsgericht. Dort wird entschieden, dass die Mieterhöhung um die Hälfte reduziert werden muss. In solch einem Falle müsste der Mieter Herr Marx normalerweise die Anwaltskosten und die halben Gerichtskosten übernehmen, da das Urteil einem Vergleich nahe kommt. Je nachdem, wie groß die anwaltlichen Aktivitäten waren, kann für den Mieter insgesamt eine Summe von mehreren Tausend Euro zusammen kommen. Eine Mietrechtsschutzversicherung würde diese Kosten übernehmen und eventuell bei ausreichender Aussicht auf Erfolg zudem auch noch die Kosten einer möglichen Berufungsverhandlung.

Ein weiteres Beispiel für Mietrechtsschutz

Ein weiterer Streitfall im Mietrecht, welcher sich schon häufig in der Praxis ereignet hat, ist das Vorhandensein von Eigenbedarf seitens des Vermieters. Angenommen, Vermieter Krause hat sein Einfamilienhaus an eine allein stehende Dame vermietet. Nun ist es so, dass sein Sohn bzw. dessen Frau Nachwuchs bekommen haben und deren jetzige Mietwohnung zu klein geworden ist. Daher kündigt der Vermieter Krause seiner Mieterin unter Anmeldung des Eigenbedarfs fristgerecht, damit sein Sohn und die Schwiegertochter in das Einfamilienhaus einziehen können. Die Mieterin akzeptiert diese Kündigung jedoch nicht, da sie der Meinung ist, der Sohn des Vermieters könne auch in ein weiteres Haus des Vermieters ziehen, welches sich allerdings in einer ca. 150 km entfernten Stadt befindet. Über den Anwalt ist nun bei Gericht zu klären, für welches der beiden dem Vermieter Krause gehörenden Einfamilienhäuser er Eigenbedarf anmelden darf. Bei diesem Fall ist eine Entscheidung des Gerichtes völlig offen, von daher würde die Mieterin ohne eine Mietrechtsschutzversicherung ein nicht kleines Risiko eingehen, beim Verlieren des Prozesses auf allen Anwalts- und Gerichtskosten "sitzen" zu bleiben. Die möglichen Urteile in dem beschriebenen Fall könnten nämlich sein, dass die Klage vollständig abgewiesen wird und der Mieter ausziehen muss, der Klage stattgegeben wird und die Kündigung unwirksam ist, oder man einigt sich doch noch auf einen Vergleich. Dieser könnte zum Beispiel so aussehen, dass der Vermieter dem Mieter ein anderes Mietobjekt besorgt und für die Restmietzeit zudem die Miete reduziert.