Die Rechtsschutzversicherung bietet mit ihren
vielen Bausteinen nahezu für jede Lebenssituation eine Absicherung
des Versicherten für Streitfälle an. Man kann sich nicht nur im
privaten Bereich als Privatperson rechtsschutzversichern, sondern
auch in seiner Eigenschaft als Selbstständiger und Unternehmer. Für
diesen Zweck gibt es den Baustein des so genannten gewerblichen
Rechtsschutzes, welcher auch als Unternehmerrechtsschutz bezeichnet
wird. Hier kann sich der Versicherte gegen anfallende Kosten
schützen, die aufgrund eines Rechtsstreites beim Anwalt oder vor
Gericht anfallen können. Je nachdem, welche Art von Gewerbe man
betreibt, kann der Abschluss einer
Unternehmerrechtsschutzversicherung äußerst wichtig sein, da zum
Teil hohe Schadensersatzansprüche und damit auch ein hoher
Streitwert auf den Versicherten zukommen können. Der
Unternehmerrechtsschutz gilt natürlich auch für freie Berufe wie
Ärzte oder Künstler.
Wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages beim Unternehmerrechtsschutz
Wie bei den anderen Bausteinen der
Rechtsschutzversicherung, so muss man auch beim
Unternehmerrechtsschutz darauf achten, dass die verschiedenen
Rechtsarten wie Schadenersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz und
Steuerrechtsschutz im Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden.
Die Inhalte sind besonders wichtig, da man gerade als Unternehmer
mit vielen Kunden zu tun hat, und die Interessen grundsätzlich
oftmals etwas auseinander gehen, weshalb Streitigkeiten häufig
vorprogrammiert sind. Da die Gerichte in letzter Zeit in
zunehmendem Maße sehr kundenfreundliche Entscheidungen treffen, ist
es als Geschäftsmann und Gewerbetreibender um so wichtiger, sich
durch eine Rechtsschutzversicherung hinsichtlich möglicher Kosten
eines Rechtsstreites abzusichern. Der Unternehmer bzw.
Firmenrechtsschutz richtet sich hinsichtlich der Beitragshöhe nach
verschiedenen Kriterien. Als Erstes spielt natürlich die Höhe der
maximalen Leistung eine Rolle. Viele Versicherungen geben zum
Beispiel vor, bei Gerichtsverhandlungen die Kosten für Anwalt und
Gericht maximal bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro zu
übernehmen. Möchte der Kunde höhere Versicherungssummen haben, ist
oftmals ein Beitragsaufschlag zu leisten. Zweites Kriterium zur
Beitragsfestsetzung ist die Art des Unternehmens, denn je nach
Branche gibt es deutlich höhere Risiken in bestimmten Branchen,
dass Streitigkeiten entstehen können, die zu Rechtsfällen werden.
Ein weiterer Aspekt ist zudem die Anzahl der Beschäftigten im
Unternehmen des Versicherten. Je mehr Personen angestellt sind,
desto höher ist natürlich die Gefahr, dass einer der Angestellten
einen Schaden verursacht, der dann zu einem Rechtsstreit führen
kann, in dem der Unternehmer als verantwortlicher Arbeitgeber und
Vertreter der Firma natürlich der Beschuldigte sein wird. Der
Beitrag zur Unternehmer-Rechtsschutzversicherung kostet für einen
Selbstständigen mit fünf Beschäftigten und 150 Euro
Selbstbeteiligung beispielsweise ca. 300 Euro an Beitrag im Jahr.
Beispiele für die Inanspruchnahme der Unternehmerrechtsschutz-Versicherung
Beispiele, wann man die Unternehmerrechtsschutz-Versicherung in
Anspruch nehmen kann bzw. muss, gibt es zur Genüge. Nehmen wir
einmal an, einer Ihrer Mitarbeiter führt bei einem Kunden einen
Auftrag aus, indem er eine Halle reinigt, in der relativ teure
Porzellan-Figuren lagern. Als er auf eine Leiter klettert, bricht
eine der Leiterstufen durch und der Mitarbeiter stürzt und zerstört
dabei einen Karton mit den wertvollen Gegenständen. Der Eigentümer
der Porzellan-Figuren möchte nun von dem Mitarbeiter bzw. Ihnen als
Unternehmer den Schaden ersetzt haben. Der Mitarbeiter behauptet
jedoch, dass die Leiter schon vorher defekt war und er den Schaden
deshalb nicht schuldhaft verursacht hat. Da beide Parteien sich
nicht einigen können, landet der Streitfall beim Anwalt und später
auch vor Gericht. Hier handelt es sich um einen klassischen Fall,
wann man die Unternehmerrechtsschutz-Versicherung sinnvoll in
Anspruch nehmen kann. Ein weiterer Streitfall, welcher leicht
entstehen kann, könnte dann vorkommen, wenn Sie beispielsweise eine
Logistik-Firma haben und ein Kunde eine Ware bestellen möchte. Sie
notieren den Transportwunsch und bemerken nicht, dass zur
vorgegebenen Lieferzeit die Kapazitäten bereits ausgelastet sind.
Dennoch fällt ihnen diese Doppelbelegung einen Tag später auf und
Sie informieren den Kunden darüber, weshalb ein neuer Termin
ausgemacht wird. Kurz nach dem ursprünglichen Termin ruft der Kunde
sie verärgert an und fragt, warum Sie nicht die Ware geliefert
haben, weil er die neue Terminabsprache anscheinend vergessen hat.
Auch hier handelt es sich um einen klassischen Streitfall, wo Kunde
und Sie als Unternehmer verschiedenen Meinung sind, und es daher
vor Gericht zu klären ist, wer im Recht ist.