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Unternehmerrechtsschutz
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Unternehmerrechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung bietet mit ihren vielen Bausteinen nahezu für jede Lebenssituation eine Absicherung des Versicherten für Streitfälle an. Man kann sich nicht nur im privaten Bereich als Privatperson rechtsschutzversichern, sondern auch in seiner Eigenschaft als Selbstständiger und Unternehmer. Für diesen Zweck gibt es den Baustein des so genannten gewerblichen Rechtsschutzes, welcher auch als Unternehmerrechtsschutz bezeichnet wird. Hier kann sich der Versicherte gegen anfallende Kosten schützen, die aufgrund eines Rechtsstreites beim Anwalt oder vor Gericht anfallen können. Je nachdem, welche Art von Gewerbe man betreibt, kann der Abschluss einer Unternehmerrechtsschutzversicherung äußerst wichtig sein, da zum Teil hohe Schadensersatzansprüche und damit auch ein hoher Streitwert auf den Versicherten zukommen können. Der Unternehmerrechtsschutz gilt natürlich auch für freie Berufe wie Ärzte oder Künstler.

Wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages beim Unternehmerrechtsschutz

Wie bei den anderen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung, so muss man auch beim Unternehmerrechtsschutz darauf achten, dass die verschiedenen Rechtsarten wie Schadenersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz und Steuerrechtsschutz im Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Die Inhalte sind besonders wichtig, da man gerade als Unternehmer mit vielen Kunden zu tun hat, und die Interessen grundsätzlich oftmals etwas auseinander gehen, weshalb Streitigkeiten häufig vorprogrammiert sind. Da die Gerichte in letzter Zeit in zunehmendem Maße sehr kundenfreundliche Entscheidungen treffen, ist es als Geschäftsmann und Gewerbetreibender um so wichtiger, sich durch eine Rechtsschutzversicherung hinsichtlich möglicher Kosten eines Rechtsstreites abzusichern. Der Unternehmer bzw. Firmenrechtsschutz richtet sich hinsichtlich der Beitragshöhe nach verschiedenen Kriterien. Als Erstes spielt natürlich die Höhe der maximalen Leistung eine Rolle. Viele Versicherungen geben zum Beispiel vor, bei Gerichtsverhandlungen die Kosten für Anwalt und Gericht maximal bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro zu übernehmen. Möchte der Kunde höhere Versicherungssummen haben, ist oftmals ein Beitragsaufschlag zu leisten. Zweites Kriterium zur Beitragsfestsetzung ist die Art des Unternehmens, denn je nach Branche gibt es deutlich höhere Risiken in bestimmten Branchen, dass Streitigkeiten entstehen können, die zu Rechtsfällen werden. Ein weiterer Aspekt ist zudem die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen des Versicherten. Je mehr Personen angestellt sind, desto höher ist natürlich die Gefahr, dass einer der Angestellten einen Schaden verursacht, der dann zu einem Rechtsstreit führen kann, in dem der Unternehmer als verantwortlicher Arbeitgeber und Vertreter der Firma natürlich der Beschuldigte sein wird. Der Beitrag zur Unternehmer-Rechtsschutzversicherung kostet für einen Selbstständigen mit fünf Beschäftigten und 150 Euro Selbstbeteiligung beispielsweise ca. 300 Euro an Beitrag im Jahr.

Beispiele für die Inanspruchnahme der Unternehmerrechtsschutz-Versicherung

Beispiele, wann man die Unternehmerrechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen kann bzw. muss, gibt es zur Genüge. Nehmen wir einmal an, einer Ihrer Mitarbeiter führt bei einem Kunden einen Auftrag aus, indem er eine Halle reinigt, in der relativ teure Porzellan-Figuren lagern. Als er auf eine Leiter klettert, bricht eine der Leiterstufen durch und der Mitarbeiter stürzt und zerstört dabei einen Karton mit den wertvollen Gegenständen. Der Eigentümer der Porzellan-Figuren möchte nun von dem Mitarbeiter bzw. Ihnen als Unternehmer den Schaden ersetzt haben. Der Mitarbeiter behauptet jedoch, dass die Leiter schon vorher defekt war und er den Schaden deshalb nicht schuldhaft verursacht hat. Da beide Parteien sich nicht einigen können, landet der Streitfall beim Anwalt und später auch vor Gericht. Hier handelt es sich um einen klassischen Fall, wann man die Unternehmerrechtsschutz-Versicherung sinnvoll in Anspruch nehmen kann. Ein weiterer Streitfall, welcher leicht entstehen kann, könnte dann vorkommen, wenn Sie beispielsweise eine Logistik-Firma haben und ein Kunde eine Ware bestellen möchte. Sie notieren den Transportwunsch und bemerken nicht, dass zur vorgegebenen Lieferzeit die Kapazitäten bereits ausgelastet sind. Dennoch fällt ihnen diese Doppelbelegung einen Tag später auf und Sie informieren den Kunden darüber, weshalb ein neuer Termin ausgemacht wird. Kurz nach dem ursprünglichen Termin ruft der Kunde sie verärgert an und fragt, warum Sie nicht die Ware geliefert haben, weil er die neue Terminabsprache anscheinend vergessen hat. Auch hier handelt es sich um einen klassischen Streitfall, wo Kunde und Sie als Unternehmer verschiedenen Meinung sind, und es daher vor Gericht zu klären ist, wer im Recht ist.