Im Versicherungsbereich hat der Kunde heute die
Möglichkeit, sich gegen die verschiedensten Risiken abzusichern. In
den allermeisten Fällen können die Versicherungen den Schaden
natürlich nicht wieder gut machen, aber sie schützen den
Versicherten zumindest vor finanziellen Folgen des entstandenen
Schadens. Eine Versicherungsart, die weniger hinsichtlich eines
Personen- oder Sachschadens eintritt, sondern vielmehr bei
Schadensersatzansprüchen anderer Personen oder derer des
Versicherten gegen Dritte, ist die Rechtsschutzversicherung. Es
handelt sich dabei um eine Versicherung, die aus mehreren
Bausteinen besteht, die der Kunde alle oder auch nur im Einzelnen
nutzen kann. Zu diesen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung
gehören die Familienrechtsschutzversicherung, der
Strafrechtsschutz, der Mieter- oder Vermieterrechtsschutz, der
Arbeits- und Berufsrechtsschutz, sowie auch der
Verkehrsrechtsschutz. Dieser zählt sicherlich zu den Bausteinen,
welcher für die meisten Personen am sinnvollsten ist, da sich
nahezu Jeder im Straßenverkehr bewegt.
Schutz vor Kosten von Rechtsstreitigkeiten
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den
Versicherten vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund
einer Situation im Straßenverkehr entstanden sein können.
Versichert ist man nicht nur als Autofahrer, sondern ebenso als
Fahrradfahrer und Fußgänger. Berechtigte Mitfahrer im Fahrzeug des
Versicherten sind ebenfalls mitversichert. Bei der Inanspruchnahme
der Rechtsschutzversicherung spielt es dabei keine Rolle, oder
Versicherte verklagt wird, also Beschuldigter ist, oder ob er aktiv
eine andere Person verklagen möchte. Allerdings prüfen heute die
meisten Versicherer, ob der anstehende Rechtsstreit aus Sicht des
Versicherten auch Aussicht auf Erfolg hat. Ist dieses nicht der
Fall, lehnen viele Rechtsschutzversicherungen eine Kostenübernahme
ab. Liegt jedoch eine Zusage zur Kostenübernahme für einen
Streitfall seitens der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vor, so
übernimmt diese alle Kosten, die mit dem vorliegenden Streitfall in
Zusammenhang stehen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für den
Anwalt, Sachverständigen- und Gutachterkosten sowie die
Gerichtskosten, welche zunächst einmal für die erste Instanz
übernommen werden. Neben der Ablehnung der Leistung aus
Chancengründen, hat die Versicherung noch weitere Möglichkeiten,
die Kostenübernahme zu versagen. Dieses ist zum Beispiel dann
möglich, wenn der Versicherte das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß
zugelassen hat, keinen gültigen Führerschein hat oder das
Schadensereignis vom Versicherten vorsätzlich herbei geführt worden
ist.
Inhalte der Versicherung
Auch wenn die Verkehrsrechtsschutzversicherung
ein separater Baustein der allgemeinen Rechtsschutzversicherung
ist, muss der Versicherte bei Vertragsabschluss dennoch zusätzlich
darauf achten, dass auch alle Schadensarten bzw. rechtliche
Grundsätze versichert sind. So schließen beispielsweise einige
Versicherungen den Strafrechtsschutz zunächst einmal innerhalb der
Verkehrsrechtsschutzversicherung aus. Daher sollten folgende
Inhalte in der Versicherung vorhanden sein :
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und
Sachenrecht, Strafrechtsschutz, Steuerrechtsschutz,
Sozialgerichts-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
Verwaltungsrechtsschutz und Disziplinar-Rechtsschutz. Es handelt
sich dabei jeweils um verschiedenen Rechtsarten, die in
Zusammenhang mit einem Schaden stehen, für den die
Verkehrsrechtsschutzversicherung bezüglich des Streitfalles
zuständig ist. Um zu verdeutlichen, was sich hinter den einzelnen
Rechtsarten verbirgt, werden im Folgenden einige Praxisbeispiele
genannt. Der Schadenersatz-Rechtsschutz kann dann in Frage kommen,
wenn Sie als Versicherter bei einem Unfall von einer anderen Person
verletzt werden. Da dieser seine Schuld nicht zugibt, muss die
Sache vor Gericht geklärt werden, ob Sie Schadenersatz erhalten
oder nicht. In diesem Falle wäre also wichtig, dass die
Verkehrsrechtsschutz-Versicherung auch den
Schadenersatz-Rechtsschutz enthält. Der Rechtsschutz im Vertrags-
und Sachenrecht kann zum Beispiel dann von Nutzen sein, wenn Sie
bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug kaufen, dass angeblich
unfallfrei ist. Stellt sich jedoch später heraus, dass es sich doch
um einen Unfallwagen handelt, können Sie den Kaufvertrag rechtlich
anfechten lassen. Dieses fällt dann in den Bereich des Vertrags-
und Sachenrecht.
Autoversicherungen schützen in diesem Falle nicht.
Der Steuerrechtsschutz ist wichtig
Eine Rechtsschutzart, an die man in Zusammenhang mit der
Verkehrsrechtsschutzversicherung zunächst einmal gar nicht denkt,
ist der Steuerrechtsschutz, denn was hat die Teilnahme am
Straßenverkehr und den daraus resultierenden möglichen Schäden mit
der Steuer zu tun ? Eine Möglichkeit, wann dennoch der
Steuerrechtsschutz im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung
in Anspruch genommen werden kann ist dann der Fall, wenn Sie
beispielsweise in ihrem Einkommenssteuerbescheid feststellen, dass
die angegebenen Fahrtkosten seitens des Finanzamtes nicht richtig
berücksichtigt worden sind. Da die Fahrtkosten natürlich in
Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges stehen, tritt auch für
diesen Fall die Verkehrsrechtsschutzversicherung ein.