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Wohnungs-und-Grundstücks-Rechtsschutz
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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung kann der Kunde zwischen verschiedenen Bausteinen wählen. Dieses sind zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder der Familienrechtsschutz. Ferner ist ein weiterer Baustein der so genannte Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Es handelt sich dabei um eine Rechtsschutzversicherung, die man in Funktion eines Mieters oder Vermieters in Anspruch nehmen kann. Diese Art der Rechtsschutzversicherung kann darum sehr sinnvoll sein, weil heutzutage Mietstreitigkeiten leider zu den häufigsten Auseinandersetzungen vor Gericht überhaupt zählen. Mit der Wohnung- und Grundstücksrechtsschutzversicherung kann man sich in finanzieller Hinsicht bei einem Streitfall dahingehend absichern, dass die Versicherung die Kosten eines eventuellen Rechtsstreit übernimmt. Die Versicherung kann jede Person in Anspruch nehmen, die entweder als Mieter oder Pächter, sowie auf der anderen Seite als Vermieter, Verpächter oder Haus- bzw. Grundstückseigentümer auftritt.

Auf wichtige Punkte beim Vertragsabschluss achten

Im Rahmen der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung muss man bei Abschluss des Vertrages darauf achten, dass man die jeweilige Eigenschaft als Mieter, Vermieter oder Eigentümer gesondert in den Vertrag mit aufnimmt, denn eine generelle Versicherung, die auf alle Eigenschaften des Versicherten gilt, wird von den Versicherungsgesellschaften nicht angeboten. Als Vermieter kann man die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn es zu Streitigkeiten dadurch kommt, dass der Mieter seine Miete nicht mehr zahlen kann oder will, er die Wohnung bzw. das Haus trotz wirksamer Kündigung nicht verlassen möchte oder er die Wohnung beschädigt hat und es darum geht, die vorherige Mietkaution einzubehalten. Auf der anderen Seite kann natürlich auch der Mieter die Wohnung- und Grundstücksrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, und zwar zum Beispiel dann, wenn der Vermieter die Miete erhöht, es Streitigkeiten um die Nebenkosten und deren Vorauszahlung kommt, oder auch dann, wenn es Streit wegen der Kündigung der Wohnung gibt. Dennoch gibt es natürlich auch Vorkommnisse, welche im Rahmen der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung nicht versichert sind. Dazu zählen zum Beispiel der Erwerb oder Verkauf eines Grundstückes, welches zu Bauzwecken bestimmt ist, sowie die Planung oder Errichtung eines Gebäudes, welches zum Eigentum des Versicherten gehört. Ferner sind auch die Finanzierung und die steuerliche Behandlung von Gebäuden und Grundstücken nicht Bestandteil der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung.

Beispiele zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Im Folgenden soll anhand einiger Beispiele verdeutlich werden, in welchen Fällen es dazu kommen kann, dass man die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss. Mieter Mustermann ist seit einigen Monaten arbeitslos, weil seine bisherige Firma in Konkurs gegangen ist. Im Zuge dessen hat er seine Miete seit drei Monaten nicht überwiesen, obwohl er im Rahmen des Erhaltes von Arbeitslosengeld noch ausreichende Mittel für die Mietzahlung zur Verfügung hätte. Der Vermieter Meiermann hat ihn auch bereits mehrmals auf den Mietrückstand aufmerksam gemacht, bisher aber keine positive Reaktion erhalten. Aus diesem Grunde hat der Vermieter einen Räumungsbescheid erwirkt, aber der Mieter Mustermann weigert sich dennoch, die Wohnung zu verlassen. Somit möchte der Vermieter nun Klage einreichen und kann daher seine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Diese würde im Folgenden alle Kosten übernehmen, die mit dem Streitfall zusammen hängen, beispielsweise die anfallenden Anwaltskosten oder die eventuellen Gerichtskosten. Natürlich gibt es auch genügend Fälle, in denen nicht der Vermieter sondern der Mieter seine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann. Angenommen, sie haben in ihrem Mietervertrag festgelegt, dass Sie kleinere Haustiere wie Katzen oder Meerschweinchen halten dürfen. Aufgrund einer Beschwerde einer Nachbarin möchte die Vermieterin nun, dass sie die beiden vorhandenen Katzen aus der Wohnung entfernen. Da Sie sich nicht mit der Vermieterin einigen können, beauftragen Sie einen Anwalt, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Da es natürlich auch in diesem Fall um das Mietrecht geht, wird die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung die entstehenden Anwaltskosten, sowie die eventuell folgenden Gerichtskosten übernehmen, da die Erfolgsaussichten sicherlich auch in diesem Fall nicht schlecht sind, dass Sie als Mieter dieses Streitfall gewinnen. Insgesamt kann man also festhalten, dass die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein kann, das es leicht zu Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern kommen kann.