Im Bereich der Rechtsschutzversicherung kann der
Kunde zwischen verschiedenen Bausteinen wählen. Dieses sind zum
Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder der
Familienrechtsschutz. Ferner ist ein weiterer Baustein der so
genannte Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Es handelt sich
dabei um eine Rechtsschutzversicherung, die man in Funktion eines
Mieters oder Vermieters in Anspruch nehmen kann. Diese Art der
Rechtsschutzversicherung kann darum sehr sinnvoll sein, weil
heutzutage Mietstreitigkeiten leider zu den häufigsten
Auseinandersetzungen vor Gericht überhaupt zählen. Mit der Wohnung-
und Grundstücksrechtsschutzversicherung kann man sich in
finanzieller Hinsicht bei einem Streitfall dahingehend absichern,
dass die Versicherung die Kosten eines eventuellen Rechtsstreit
übernimmt. Die Versicherung kann jede Person in Anspruch nehmen,
die entweder als Mieter oder Pächter, sowie auf der anderen Seite
als Vermieter, Verpächter oder Haus- bzw. Grundstückseigentümer
auftritt.
Auf wichtige Punkte beim Vertragsabschluss achten
Im Rahmen der Wohnungs- und
Grundstücksrechtsschutzversicherung muss man bei Abschluss des
Vertrages darauf achten, dass man die jeweilige Eigenschaft als
Mieter, Vermieter oder Eigentümer gesondert in den Vertrag mit
aufnimmt, denn eine generelle Versicherung, die auf alle
Eigenschaften des Versicherten gilt, wird von den
Versicherungsgesellschaften nicht angeboten. Als Vermieter kann man
die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn
es zu Streitigkeiten dadurch kommt, dass der Mieter seine Miete
nicht mehr zahlen kann oder will, er die Wohnung bzw. das Haus
trotz wirksamer Kündigung nicht verlassen möchte oder er die
Wohnung beschädigt hat und es darum geht, die vorherige Mietkaution
einzubehalten. Auf der anderen Seite kann natürlich auch der Mieter
die Wohnung- und Grundstücksrechtsschutzversicherung in Anspruch
nehmen, und zwar zum Beispiel dann, wenn der Vermieter die Miete
erhöht, es Streitigkeiten um die Nebenkosten und deren
Vorauszahlung kommt, oder auch dann, wenn es Streit wegen der
Kündigung der Wohnung gibt. Dennoch gibt es natürlich auch
Vorkommnisse, welche im Rahmen der Wohnungs- und
Grundstücksrechtsschutzversicherung nicht versichert sind. Dazu
zählen zum Beispiel der Erwerb oder Verkauf eines Grundstückes,
welches zu Bauzwecken bestimmt ist, sowie die Planung oder
Errichtung eines Gebäudes, welches zum Eigentum des Versicherten
gehört. Ferner sind auch die Finanzierung und die steuerliche
Behandlung von Gebäuden und Grundstücken nicht Bestandteil der
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung.
Beispiele zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Im Folgenden soll anhand einiger Beispiele verdeutlich werden,
in welchen Fällen es dazu kommen kann, dass man die Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss.
Mieter Mustermann ist seit einigen Monaten arbeitslos, weil seine
bisherige Firma in Konkurs gegangen ist. Im Zuge dessen hat er
seine Miete seit drei Monaten nicht überwiesen, obwohl er im Rahmen
des Erhaltes von Arbeitslosengeld noch ausreichende Mittel für die
Mietzahlung zur Verfügung hätte. Der Vermieter Meiermann hat ihn
auch bereits mehrmals auf den Mietrückstand aufmerksam gemacht,
bisher aber keine positive Reaktion erhalten. Aus diesem Grunde hat
der Vermieter einen Räumungsbescheid erwirkt, aber der Mieter
Mustermann weigert sich dennoch, die Wohnung zu verlassen. Somit
möchte der Vermieter nun Klage einreichen und kann daher seine
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Diese
würde im Folgenden alle Kosten übernehmen, die mit dem Streitfall
zusammen hängen, beispielsweise die anfallenden Anwaltskosten oder
die eventuellen Gerichtskosten. Natürlich gibt es auch genügend
Fälle, in denen nicht der Vermieter sondern der Mieter seine
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung in Anspruch
nehmen kann. Angenommen, sie haben in ihrem Mietervertrag
festgelegt, dass Sie kleinere Haustiere wie Katzen oder
Meerschweinchen halten dürfen. Aufgrund einer Beschwerde einer
Nachbarin möchte die Vermieterin nun, dass sie die beiden
vorhandenen Katzen aus der Wohnung entfernen. Da Sie sich nicht mit
der Vermieterin einigen können, beauftragen Sie einen Anwalt, sich
um die Angelegenheit zu kümmern. Da es natürlich auch in diesem
Fall um das Mietrecht geht, wird die Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutzversicherung die entstehenden
Anwaltskosten, sowie die eventuell folgenden Gerichtskosten
übernehmen, da die Erfolgsaussichten sicherlich auch in diesem Fall
nicht schlecht sind, dass Sie als Mieter dieses Streitfall
gewinnen. Insgesamt kann man also festhalten, dass die Wohnungs-
und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein
kann, das es leicht zu Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern
kommen kann.